E-Scooter im ÖV – Mitnahme in Tram, Bus und Zug

Darf ich meinen E-Scooter mit in Tram, Bus oder Zug nehmen? 

Ja, E-Trottinette dürfen in der Schweiz kostenlos im öffentlichen Verkehr mitgenommen werden, unabhängig davon, ob sie zusammenklappbar sind oder nicht. Geregelt ist das im gemeinsamen Tarif von ch-direct, der Tariforganisation des gesamten öffentlichen Verkehrs in der Schweiz, sowie in den SBB-Bestimmungen zur Velomitnahme, denen E-Trottinette gleichgestellt sind. In diesem Artikel erfährst du, was du bei der Mitnahme beachten musst und wo es Einschränkungen gibt. 

Brauche ich für die Mitnahme meines E-Scooters ein Extra-Ticket? 

Nein, E-Trottinette werden gemäss SBB kostenlos befördert, wenn das grösste Rad höchstens 30 cm Durchmesser (rund 12 Zoll) hat. Das betrifft die grosse Mehrheit der handelsüblichen E-Scooter. Auch für Züge mit obligatorischer Sitzplatzreservierung brauchst du für dein E-Trottinett keine separate Reservation – anders als beim klassischen Velo, wo ab einer gewissen Zuglänge eine Reservationspflicht gilt. 

Wo muss ich meinen E-Scooter im Zug platzieren? 

Platziere dein E-Trottinett so, dass es weder in den Durchgang ragt noch reservierte Veloplätze besetzt – ideal sind der Raum unter oder zwischen den Sitzen. Ist dein Modell zusammenklappbar, wird darum gebeten, es zusammengeklappt in einer Gepäckablage oder unter dem Sitz zu verstauen, damit mehr Platz für andere Reisende mit Gepäck oder Kinderwagen bleibt. 

Darf ich den Akku während der Fahrt laden? 

Die SBB erlauben grundsätzlich das Laden von E-Bike-Akkus im Zug, sofern der Akku sich in einwandfreiem Zustand befindet. Für E-Trottinett-Akkus gilt aus Sicherheitsgründen dieselbe Vorsicht: Lade den Akku nur, wenn du sicher bist, dass er unbeschädigt ist, da beschädigte Lithium-Ionen-Akkus ein Brandrisiko darstellen. Im Zweifel verzichte lieber auf das Laden unterwegs. 

Gelten in Tram und Bus dieselben Regeln wie im Zug? 

Grundsätzlich ja, da der gemeinsame Tarif von ch-direct für den gesamten öffentlichen Verkehr der Schweiz gilt und E-Trottinette darin dem Velo gleichgestellt sind. In der Praxis kann es aber zu Platzproblemen kommen, insbesondere in Stosszeiten oder bei kleineren Fahrzeugen wie Trams mit wenig Stellfläche. Manche städtischen Verkehrsbetriebe bitten deshalb darum, E-Trottinette in verkehrsarmen Zeiten mitzunehmen oder auf Alternativen wie das Zufussgehen der letzten Meile auszuweichen, verbindliche schweizweite Einschränkungen für E-Trottinette gibt es aber nicht. 

Zu unterscheiden ist das E-Trottinett vom kleinen Kickboard mit sehr kleinen Rädern: Dieses gilt gemäss SBB als «spielzeugähnlicher Gegenstand» und kann ohnehin uneingeschränkt und ohne besondere Bedingungen mitgeführt werden. 

Häufige Fragen zur ÖV-Mitnahme von E-Scootern 

Kostet die Mitnahme meines E-Scooters im Zug extra? 

Nein, solange das grösste Rad höchstens 30 cm Durchmesser hat, ist die Mitnahme gemäss SBB kostenlos – ohne Ticket und ohne Reservationspflicht. 

Muss ich meinen E-Scooter im Zug zusammenklappen? 

Zwingend vorgeschrieben ist es nicht, aber erwünscht: Zusammengeklappt lässt sich dein E-Trottinett platzsparender unter dem Sitz oder in der Gepäckablage verstauen. 

Darf ich den Akku im Zug aufladen? 

Grundsätzlich ja, aber nur wenn du sicher bist, dass der Akku unbeschädigt ist. Bei Zweifeln am Zustand solltest du auf das Laden unterwegs verzichten. 

Quellen:  

SBB, «Hilfe zu Reservation & Transport von Velos im Zug» 

Blick, «Darf ich meinen E-Scooter mit in den Zug oder Bus nehmen?» 

SRF, «Was darf alles gratis mit ins Zugabteil?», 14. Juli 2021 

Unsere Partner