Darf ich meinen E-Scooter mit in Tram, Bus oder Zug nehmen?
Brauche ich für die Mitnahme meines E-Scooters ein Extra-Ticket?
Wo muss ich meinen E-Scooter im Zug platzieren?
Darf ich den Akku während der Fahrt laden?
Gelten in Tram und Bus dieselben Regeln wie im Zug?
Grundsätzlich ja, da der gemeinsame Tarif von ch-direct für den gesamten öffentlichen Verkehr der Schweiz gilt und E-Trottinette darin dem Velo gleichgestellt sind. In der Praxis kann es aber zu Platzproblemen kommen, insbesondere in Stosszeiten oder bei kleineren Fahrzeugen wie Trams mit wenig Stellfläche. Manche städtischen Verkehrsbetriebe bitten deshalb darum, E-Trottinette in verkehrsarmen Zeiten mitzunehmen oder auf Alternativen wie das Zufussgehen der letzten Meile auszuweichen, verbindliche schweizweite Einschränkungen für E-Trottinette gibt es aber nicht.
Zu unterscheiden ist das E-Trottinett vom kleinen Kickboard mit sehr kleinen Rädern: Dieses gilt gemäss SBB als «spielzeugähnlicher Gegenstand» und kann ohnehin uneingeschränkt und ohne besondere Bedingungen mitgeführt werden.
Häufige Fragen zur ÖV-Mitnahme von E-Scootern
Kostet die Mitnahme meines E-Scooters im Zug extra?
Muss ich meinen E-Scooter im Zug zusammenklappen?
Darf ich den Akku im Zug aufladen?
Quellen:
SBB, «Hilfe zu Reservation & Transport von Velos im Zug»
Blick, «Darf ich meinen E-Scooter mit in den Zug oder Bus nehmen?»
SRF, «Was darf alles gratis mit ins Zugabteil?», 14. Juli 2021






