E-Scooter frisieren: Warum sich das Tuning nicht lohnt

Ein frisierter E-Scooter, der schneller als 20 km/h fährt, darf in der Schweiz nicht mehr auf öffentlichen Strassen bewegt werden – nur noch auf privatem Grund. Das Tuning selbst, etwa per App, Chip oder Motortausch, verstösst gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG) und die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS). Kauf und Besitz von Tuning-Sets sind zwar erlaubt, das Fahren mit einem frisierten Fahrzeug im öffentlichen Verkehr aber nicht. In diesem Artikel erfährst du, was technisch möglich ist, was rechtlich erlaubt ist und warum vor allem die Versicherungsfrage beim Tuning zum echten Risiko wird. 

Ist es erlaubt, einen E-Scooter zu frisieren? 

Ja, der Kauf, Besitz und Einbau von Tuning-Sets ist in der Schweiz nicht strafbar. Verboten ist hingegen, mit dem frisierten Fahrzeug auf öffentlichen Strassen zu fahren, da es dadurch nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen an ein Leicht-Motorfahrrad entspricht. Analoge Fälle bei E-Bikes zeigen: Wer sein E-Bike durch ein Tuning-Modul entsperrt, verstösst gegen das SVG und die VTS und darf mit dem Fahrzeug nur noch auf abgesperrtem Privatgelände fahren – dieselbe Logik gilt für frisierte E-Scooter. 

Welche Strafen drohen bei einer Kontrolle? 

Wer mit einem frisierten Fahrzeug auf der Strasse erwischt wird, muss mit einer Busse rechnen, die je nach manipulierter Höchstgeschwindigkeit unterschiedlich ausfällt. Bei vergleichbaren Fällen mit frisierten E-Bikes bewegten sich Bussen im Bereich mehrerer hundert Franken, bei stärker manipulierten Fahrzeugen sind auch deutlich höhere Beträge möglich. Da ein frisiertes Fahrzeug rein äusserlich meist nicht erkennbar ist, kontrollieren Schweizer Polizeistellen dies vor allem im Nachgang von Unfällen, weniger bei routinemässigen Verkehrskontrollen. 

Was passiert mit dem Versicherungsschutz bei einem Unfall? 

Das ist das grösste Risiko beim Tuning: Ist ein Unfall auf die Manipulation zurückzuführen, kann die schuldhaft handelnde Person persönlich haftbar gemacht werden, weil die private Haftpflichtversicherung die Leistung verweigert. Bei Personenschäden springt zwar der Nationale Garantiefonds für die geschädigte Person ein, damit diese nicht auf ihren Kosten sitzen bleibt – er nimmt aber vollen Regress auf die verursachende Person. Bei einem schweren Personenschaden kann das gemäss Versicherungsexperten zum finanziellen Ruin führen, da private Vermögenswerte für die Schadenssumme herangezogen werden. 

Zusätzlich verfällt bei einem frisierten Fahrzeug in der Regel auch der Garantieanspruch beim Hersteller oder Händler, da die Manipulation ausserhalb der vorgesehenen Nutzung liegt. 

Was ist mit rein optischem Tuning? 

Optische Veränderungen wie eine neue Lackierung, Sticker, andere Griffe oder eine Handyhalterung sind grundsätzlich unproblematisch, solange sie die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Achte darauf, dass Beleuchtung, Bremsen und die Sicht auf Reflektoren durch solche Änderungen nicht beeinträchtigt werden – sonst kann auch ein rein optisches Tuning zu einer Busse führen. Nicht zulässig sind zusätzliche Lichter, die nicht den Farbvorgaben entsprechen (weiss vorne, rot hinten), oder Anbauten, die das Bremsen oder Lenken behindern. Mehr zu den technischen Vorgaben findest du im Artikel Technische Vorschriften für E-Scooter in der Schweiz

Wenn du auf öffentlichen Strassen legal schneller unterwegs sein willst, ist der einfachere und sicherere Weg ein Fahrzeug mit passender Zulassung zu wählen statt ein bestehendes E-Trottinett zu frisieren – zum Beispiel ein S-Pedelec mit entsprechendem Führerausweis und Kontrollschild. 

Häufige Fragen zum Frisieren von E-Scootern 

Darf ich einen frisierten E-Scooter besitzen? 

Ja, Kauf und Besitz sind erlaubt. Verboten ist nur das Fahren mit dem frisierten Fahrzeug auf öffentlichen Strassen – erlaubt bleibt die Nutzung auf privatem, abgesperrtem Gelände. 

Was passiert, wenn ich mit einem frisierten E-Scooter einen Unfall verursache? 

Die Haftpflichtversicherung kann die Leistung verweigern, wenn der Unfall auf die Manipulation zurückzuführen ist. Du haftest dann persönlich, im Extremfall mit deinem gesamten Vermögen. 

Kann ich mein Tuning wieder rückgängig machen? 

Bei den meisten Tuning-Sets ja, allerdings kann eine erfolgte Manipulation bei einer technischen Prüfung nach einem Unfall trotzdem nachweisbar sein und Konsequenzen für die Vergangenheit haben. 

Quellen:  


SRF, «Gefährlich und illegal – Frisierte E-Bikes haben auf der Strasse nichts verloren», 9. April 2019 

easybiken.ch / velosuisse, «E-Tuning – Sturm im Wasserglas» 

20 Minuten, «Getuntes E-Bike kann zum finanziellen Ruin führen», 6. Mai 2019 

SRF Kassensturz Espresso, «E-Roller frisieren bleibt ein Kinderspiel», 24. März 2026 

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