Ist es erlaubt, einen E-Scooter zu frisieren?
Welche Strafen drohen bei einer Kontrolle?
Was passiert mit dem Versicherungsschutz bei einem Unfall?
Zusätzlich verfällt bei einem frisierten Fahrzeug in der Regel auch der Garantieanspruch beim Hersteller oder Händler, da die Manipulation ausserhalb der vorgesehenen Nutzung liegt.
Was ist mit rein optischem Tuning?
Optische Veränderungen wie eine neue Lackierung, Sticker, andere Griffe oder eine Handyhalterung sind grundsätzlich unproblematisch, solange sie die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Achte darauf, dass Beleuchtung, Bremsen und die Sicht auf Reflektoren durch solche Änderungen nicht beeinträchtigt werden – sonst kann auch ein rein optisches Tuning zu einer Busse führen. Nicht zulässig sind zusätzliche Lichter, die nicht den Farbvorgaben entsprechen (weiss vorne, rot hinten), oder Anbauten, die das Bremsen oder Lenken behindern. Mehr zu den technischen Vorgaben findest du im Artikel Technische Vorschriften für E-Scooter in der Schweiz.
Wenn du auf öffentlichen Strassen legal schneller unterwegs sein willst, ist der einfachere und sicherere Weg ein Fahrzeug mit passender Zulassung zu wählen statt ein bestehendes E-Trottinett zu frisieren – zum Beispiel ein S-Pedelec mit entsprechendem Führerausweis und Kontrollschild.
Häufige Fragen zum Frisieren von E-Scootern
Darf ich einen frisierten E-Scooter besitzen?
Was passiert, wenn ich mit einem frisierten E-Scooter einen Unfall verursache?
Kann ich mein Tuning wieder rückgängig machen?
Quellen:
SRF, «Gefährlich und illegal – Frisierte E-Bikes haben auf der Strasse nichts verloren», 9. April 2019
easybiken.ch / velosuisse, «E-Tuning – Sturm im Wasserglas»
20 Minuten, «Getuntes E-Bike kann zum finanziellen Ruin führen», 6. Mai 2019
SRF Kassensturz Espresso, «E-Roller frisieren bleibt ein Kinderspiel», 24. März 2026






