Technische Vorschriften für E-Scooter in der Schweiz

Ein E-Scooter in der Schweiz muss zwei unabhängige Bremsen, Vorder- und Rücklicht, eine Glocke haben und darf höchstens 20 km/h (mit Tretunterstützung 25 km/h) erreichen. 
Diese Vorgaben stehen im Detail in Art. 175 bis 180 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS). 
Nur wenn dein E-Scooter diese Anforderungen erfüllt, ist er für den öffentlichen Verkehr zugelassen. In diesem Artikel bekommst du die komplette technische Checkliste. 

Wie schnell darf ein E-Scooter in der Schweiz maximal fahren? 

Ein zugelassener E-Scooter darf höchstens 20 km/h aus reiner Motorkraft erreichen; mit zusätzlicher Tretunterstützung sind bis zu 25 km/h zulässig. Die Motorleistung darf dabei maximal 0,5 kW (500 Watt) betragen. Eine Aufhebung dieser Begrenzung per App oder Fernsteuerung ist nicht erlaubt und macht den E-Scooter automatisch nicht mehr verkehrstauglich. 
Fahrzeuge, die diese Werte werkseitig überschreiten, gelten rechtlich als Motorräder und benötigen eine vollständige Zulassung samt Kontrollschild und Haftpflichtversicherung. 
Wer diese Begrenzung dennoch technisch manipuliert, etwa per Tuning-Chip, riskiert nicht nur eine Busse, sondern auch den Versicherungsschutz – mehr dazu im Artikel [Frisierte E-Scooter: Wenn Tuning teuer wird]. 

Welche Beleuchtung ist am E-Scooter Pflicht? 

Pflicht ist ein stetig leuchtendes, weisses Licht vorne und ein stetig leuchtendes, rotes Licht hinten – auch tagsüber (Art. 178a VTS, Art. 30 Abs. 2 VRV). Blinkende Lichter allein reichen nicht aus. Die Lichter müssen bei guter Witterung nachts auf 100 Meter sichtbar sein und dürfen andere Verkehrsteilnehmende nicht blenden. Zusätzliche Lichter wie ein Bremslicht sind erlaubt, solange sie vorne weiss und hinten rot leuchten. Eine Typengenehmigung ist für diese Lichter nicht nötig. 

Welche Bremsen und welche Glocke sind vorgeschrieben? 

Vorgeschrieben sind zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen auf getrennten Rädern, wovon mindestens eine als Reibungsbremse ausgeführt sein muss (Art. 177 Abs. 6 und Art. 178 Abs. 3–5 VTS). Fällt eine Bremse aus, muss die andere weiterhin funktionieren – auch bei entladenem Akku, falls eine der Bremsen elektrisch arbeitet. 
Als akustisches Warnsignal ist eine Glocke (Klingel) vorgeschrieben (Art. 178b Abs. 1 VTS). Anstelle einer Glocke (Klingel) ist jedoch auch eine zertifizierte Warnvorrichtung (Hupe) nach EU-Recht bzw. UNECE-Reglement Nr. 28 zulässig. Nicht genehmigte elektronische Hupen oder Sirenen bleiben untersagt. 

Braucht mein E-Scooter eine Typengenehmigung oder ein Kontrollschild? 

Nein, für E-Trottinette als Leicht-Motorfahrräder ist weder eine Typengenehmigung noch ein Kontrollschild erforderlich. Es gilt Eigenverantwortung: Du musst selbst sicherstellen, dass dein Fahrzeug die technischen Anforderungen erfüllt, kontrolliert wird das durch Marktüberwachung und die Polizei im Verkehr. 
Anders sieht es bei selbstbalancierenden Elektro-Stehrollern aus (Segway-Typ) – diese benötigen zwingend eine Typengenehmigung sowie ein Mofa-Kontrollschild und einen Fahrzeugausweis, obwohl für sie dieselbe Helm- und Geschwindigkeitsregel gilt wie fürs E-Trottinett. 

Was du sonst noch zur Ausrüstung und zum Fahren wissen musst, findest du in den Artikeln Helmpflicht für E-Scooter in der Schweiz und Erlaubte Fahrbereiche für E-Scooter in der Schweiz

Eine vollständige Checkliste für den Kauf eines legalen E-Scooters findest du zudem im Artikel E-Scooter kaufen – Checkliste für ein legales Fahrzeug in der Schweiz

Technische Anforderungen im Überblick

Höchstgeschwindigkeit
: max. 20 km/h (25 km/h mit Tretunterstützung)
Motorleistung: max. 0,5 kW
Bremsen: 2 unabhängige Bremsen, davon mindestens 1 Reibungsbremse
Beleuchtung: Weiss vorne, rot hinten (auch tagsüber)
Akustisches Signal: Glocke obligatorisch
Gewicht: max. 250 kg
Breite: max. 1 Meter
Typengenehmigung: Nicht erforderlich (Ausnahme: Elektro-Stehroller)

Häufige Fragen zu technischen Vorschriften für E-Scooter 

Wie schnell darf mein E-Scooter maximal fahren? 

Maximal 20 km/h aus reiner Motorkraft, mit Tretunterstützung bis 25 km/h. Schnellere Fahrzeuge gelten als Motorräder und brauchen eine volle Zulassung. 

Muss das Licht am E-Scooter auch tagsüber brennen? 

Ja, seit dem 1. April 2022 gilt für alle Leicht-Motorfahrräder inklusive E-Scooter eine Lichtpflicht auch am Tag. Blinkende Lichter allein genügen nicht, nötig ist ein stetig leuchtendes Licht. 

Reicht eine einzige Bremse am E-Scooter? 

Nein, vorgeschrieben sind zwei unabhängig wirkende Bremsen auf separaten Rädern, mindestens eine davon als Reibungsbremse. 

Braucht mein E-Scooter ein Kontrollschild? 

Braucht mein E-Scooter ein Kontrollschild? 

Quellen:  

Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), Art. 18, 175–180 – fedlex.admin.ch/eli/cc/1995/4425_4425_4425/de 

ASTRA, «Vorschriften über langsame E-Bikes, E-Trottinette, E-Roller...», Stand 1. Juli 2025 

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