Gibt es aktuell eine Helmpflicht für E-Scooter in der Schweiz?
Für welche Elektrofahrzeuge gilt in der Schweiz schon eine Helmpflicht?
Zur Einordnung eine kurze Übersicht:
E-Scooter (E-Trottinette) dürfen in der Schweiz bis 20 km/h fahren (bzw. 25 km/h mit Tretunterstützung) und unterliegen keiner Helmpflicht.
Für langsame E-Bikes bis 25 km/h besteht ebenfalls keine Helmpflicht.
Für schnelle E-Bikes (S-Pedelecs) bis 45 km/h ist das Tragen eines Velohelms obligatorisch.
Wird die Helmpflicht für E-Scooter bald eingeführt?
Möglich, aber noch nicht beschlossen: Der Bundesrat prüft aktuell (Stand 2026) eine Helmpflicht für E-Trottinette und E-Roller. Grundlage ist unter anderem eine BFU-Kurzanalyse, wonach 9 von 10 Schwerverletzten bei E-Trottinett-Unfällen keinen Helm trugen, sowie ein Bericht, den der Bundesrat in Auftrag gegeben hat und der laut Medienberichten vom März 2026 eine Helmpflicht als mögliche Massnahme vorschlägt.
Am 30. April 2026 hat der Nationalrat einen Vorstoss für strengere Regeln bei E-Rollern – inklusive Führerausweis- und Nummernschildpflicht – mit 122 zu 33 Stimmen klar abgelehnt. Die Helmpflicht allein war davon nicht direkt betroffen: Mehrere Politiker:innen aus Mitte, FDP und SVP signalisierten, dass sie eine reine Helmpflicht durchaus unterstützen würden, eine Umklassifizierung der Fahrzeuge mit Kennzeichen und Ausweispflicht aber ablehnen.
Wenn du auch die Regeln zu Geschwindigkeit, Bremsen und Beleuchtung kennen willst, findest du alle Details im Artikel Technische Vorschriften für E-Scooter in der Schweiz.
Warum lohnt sich ein Helm trotzdem, auch ohne Pflicht?
Auffällig ist auch die Unfallursache: Drei von vier schweren Unfällen sind Alleinunfälle, und Alkohol ist die Hauptursache bei fast 40 % davon. Bei Kollisionen mit anderen ist meist eine Vortrittsmissachtung durch die E-Trottinett-Fahrenden selbst der Grund.
Die BFU empfiehlt deshalb klar: nüchtern fahren und immer einen Helm tragen, auch wenn keine Pflicht besteht. Damit der Schutz wirkt, muss der Helm richtig sitzen: waagrecht auf dem Kopf, Gurtband eng anliegend, keine Wackelbewegungen beim Aufsetzen. (Quelle: BFU-Kurzanalyse «E-Trottinett: Viele fahren ohne Helm und alkoholisiert», 15. April 2025)
Hat das Fahren ohne Helm Folgen bei einem Unfall?
Direkte rechtliche Konsequenzen hat das Fahren ohne Helm nicht, da keine Pflicht verletzt wird. Bei der Unfallversicherung kann es aber indirekt eine Rolle spielen: Leistungen können gekürzt werden, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder sich jemand einem besonderen Wagnis aussetzt.
Ganz anders sieht es aus, wenn dein E-Scooter gar nicht für den Verkehr zugelassen ist: Dann besteht bei einem Unfall grundsätzlich kein Versicherungsschutz, unabhängig vom Helm. Es lohnt sich also, vor dem Kauf die Strassenzulassung zu prüfen.
Wie du dich nach einem Unfall grundsätzlich verhalten musst – etwa bei der Melde- und Hilfeleistungspflicht –, liest du im Artikel Unfall mit dem E-Scooter: Was musst du jetzt tun?
Häufige Fragen
Muss ich in der Schweiz einen Helm tragen, wenn ich E-Scooter fahre?
Gilt die Helmpflicht für alle Elektro-Kleinfahrzeuge?
Kommt die Helmpflicht für E-Scooter bald?
Wie viele E-Trottinett-Unfälle passieren in der Schweiz?
Bekomme ich eine Busse, wenn ich ohne Helm erwischt werde?
Quellen:
Verkehrsregelnverordnung (VRV), Art. 3b – fedlex.admin.ch/eli/cc/1962/1364_1409_1420/de
Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), Art. 18 – fedlex.admin.ch/eli/cc/1995/4425_4425_4425/de
ASTRA, «Vorschriften über langsame E-Bikes, E-Trottinette, E-Roller...», Stand 1. Juli 2025
BFU, Kurzanalyse «E-Trottinett: Viele fahren ohne Helm und alkoholisiert», 15. April 2025
RF / Watson, Berichterstattung zur Debatte im Nationalrat und zur Prüfung durch den Bundesrat, März/April 2026






