Helmpflicht für E-Scooter in der Schweiz: Das musst du wissen

In der Schweiz gibt es aktuell keine gesetzliche Helmpflicht für E-Scooter – das dürfte für viele die wichtigste Info zum Thema Helmpflicht für E-Scooter in der Schweiz sein.
E-Trottinette werden rechtlich gleich behandelt wie Velos, und für Velos gilt in der Schweiz seit jeher: Helm tragen ist freiwillig. Trotzdem ist das Thema in Bewegung, denn die Unfallzahlen steigen und der Bundesrat prüft aktuell eine Verschärfung. 
In diesem Artikel bekommst du den vollständigen Überblick über die geltende Rechtslage, die politische Diskussion und die Gründe, warum sich ein Helm trotzdem lohnt.

Gibt es aktuell eine Helmpflicht für E-Scooter in der Schweiz?

Nein, für klassische E-Scooter (rechtlich «Leicht-Motorfahrräder» nach Art. 18 Bst. b Ziff. 2 VTS) besteht in der Schweiz keine Helmpflicht. Das ist in Art. 3b Abs. 2 lit. g der Verkehrsregelnverordnung (VRV) so festgehalten: Der Helm wird dort ausdrücklich als empfohlen, aber nicht als obligatorisch aufgeführt.
 Das gilt unabhängig vom Alter der fahrenden Person. E-Scooter fallen in dieselbe Fahrzeugkategorie wie E-Bikes bis 25 km/h und werden verkehrsrechtlich wie Velos behandelt – und für Velofahrende gibt es ebenfalls kein Helmobligatorium.

Für welche Elektrofahrzeuge gilt in der Schweiz schon eine Helmpflicht?

Eine Helmpflicht besteht in der Schweiz nur für schnelle E-Bikes, sogenannte S-Pedelecs mit Tretunterstützung bis 45 km/h – nicht für klassische E-Scooter. Für diese Fahrzeuge (Art. 18 Bst. a VTS) schreibt Art. 3b Abs. 1 und 3 VRV einen Velohelm zwingend vor. S-Pedelecs gelten als Motorfahrräder mit höherem Gefahrenpotenzial und benötigen zusätzlich ein Kontrollschild, eine Typengenehmigung und einen Führerausweis der Kategorie M.

Zur Einordnung eine kurze Übersicht:
E-Scooter (E-Trottinette)
dürfen in der Schweiz bis 20 km/h fahren (bzw. 25 km/h mit Tretunterstützung) und unterliegen keiner Helmpflicht.

Für langsame E-Bikes bis 25 km/h besteht ebenfalls keine Helmpflicht.

Für schnelle E-Bikes (S-Pedelecs) bis 45 km/h ist das Tragen eines Velohelms obligatorisch.

Wird die Helmpflicht für E-Scooter bald eingeführt? 

Möglich, aber noch nicht beschlossen: Der Bundesrat prüft aktuell (Stand 2026) eine Helmpflicht für E-Trottinette und E-Roller. Grundlage ist unter anderem eine BFU-Kurzanalyse, wonach 9 von 10 Schwerverletzten bei E-Trottinett-Unfällen keinen Helm trugen, sowie ein Bericht, den der Bundesrat in Auftrag gegeben hat und der laut Medienberichten vom März 2026 eine Helmpflicht als mögliche Massnahme vorschlägt. 

Ein Sprecher des Bundesamts für Strassen (ASTRA) bestätigte, dass eine Helmpflicht bei der nächsten Verordnungsrevision in die Vernehmlassung gegeben werden könnte. 

Am 30. April 2026 hat der Nationalrat einen Vorstoss für strengere Regeln bei E-Rollern – inklusive Führerausweis- und Nummernschildpflicht – mit 122 zu 33 Stimmen klar abgelehnt. Die Helmpflicht allein war davon nicht direkt betroffen: Mehrere Politiker:innen aus Mitte, FDP und SVP signalisierten, dass sie eine reine Helmpflicht durchaus unterstützen würden, eine Umklassifizierung der Fahrzeuge mit Kennzeichen und Ausweispflicht aber ablehnen. 

Diese Helmpflicht gilt also weiterhin als das wahrscheinlichste Szenario für eine künftige Verschärfung – ein konkretes Datum für ein Inkrafttreten gibt es aber noch nicht. 

Wenn du auch die Regeln zu Geschwindigkeit, Bremsen und Beleuchtung kennen willst, findest du alle Details im Artikel Technische Vorschriften für E-Scooter in der Schweiz

Warum lohnt sich ein Helm trotzdem, auch ohne Pflicht? 

Mit dem E-Scooter darfst du in der Schweiz auf der Strasse und auf Velowegen fahren, nicht aber auf dem Trottoir. Rechtlich werden E-Scooter den Velos gleichgestellt (Art. 42 Abs. 4 VRV), weshalb dieselben Regeln zur Flächennutzung gelten. 

Auffällig ist auch die Unfallursache: Drei von vier schweren Unfällen sind Alleinunfälle, und Alkohol ist die Hauptursache bei fast 40 % davon. Bei Kollisionen mit anderen ist meist eine Vortrittsmissachtung durch die E-Trottinett-Fahrenden selbst der Grund. 

Die BFU empfiehlt deshalb klar: nüchtern fahren und immer einen Helm tragen, auch wenn keine Pflicht besteht. Damit der Schutz wirkt, muss der Helm richtig sitzen: waagrecht auf dem Kopf, Gurtband eng anliegend, keine Wackelbewegungen beim Aufsetzen. (Quelle: BFU-Kurzanalyse «E-Trottinett: Viele fahren ohne Helm und alkoholisiert», 15. April 2025) 

Hat das Fahren ohne Helm Folgen bei einem Unfall? 

Direkte rechtliche Konsequenzen hat das Fahren ohne Helm nicht, da keine Pflicht verletzt wird. Bei der Unfallversicherung kann es aber indirekt eine Rolle spielen: Leistungen können gekürzt werden, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder sich jemand einem besonderen Wagnis aussetzt. 

Ein fehlender Helm allein gilt zwar nicht automatisch als grobe Fahrlässigkeit, in Kombination mit anderen riskanten Verhaltensweisen – etwa Alkohol am Lenker – kann es aber ins Gewicht fallen. Mehr zu diesem Thema liest du im Artikel Promillegrenze und Alkohol am E-Scooter

Ganz anders sieht es aus, wenn dein E-Scooter gar nicht für den Verkehr zugelassen ist: Dann besteht bei einem Unfall grundsätzlich kein Versicherungsschutz, unabhängig vom Helm. Es lohnt sich also, vor dem Kauf die Strassenzulassung zu prüfen. 

Wie du dich nach einem Unfall grundsätzlich verhalten musst – etwa bei der Melde- und Hilfeleistungspflicht –, liest du im Artikel Unfall mit dem E-Scooter: Was musst du jetzt tun?

Häufige Fragen

Muss ich in der Schweiz einen Helm tragen, wenn ich E-Scooter fahre?

Nein, aktuell besteht keine gesetzliche Helmpflicht für E-Scooter in der Schweiz. Das ist in Art. 3b Abs. 2 Bst. g VRV so geregelt: Für Leicht-Motorfahrräder wie E-Trottinette wird ein stark Helm empfohlen, ist aber nicht vorgeschrieben.

Gilt die Helmpflicht für alle Elektro-Kleinfahrzeuge?

Nein. Eine Helmpflicht gibt es nur für schnelle E-Bikes (S-Pedelecs) mit Tretunterstützung bis 45 km/h. Klassische E-Scooter und langsame E-Bikes bis 25 km/h sind davon ausgenommen.

Kommt die Helmpflicht für E-Scooter bald?

Der Bundesrat prüft seit 2026 eine Helmpflicht, weil die Unfallzahlen steigen. Ein Entscheid oder Datum für ein Inkrafttreten steht aber noch nicht fest, ein entsprechender Vorschlag könnte im Rahmen einer Verordnungsrevision folgen.

Wie viele E-Trottinett-Unfälle passieren in der Schweiz? 

Zwischen 2019 und 2023 verletzten sich laut BFU 400 E-Trottinett-Fahrende schwer, 7 Personen starben. In 9 von 10 dieser Fälle trug die schwerverletzte Person keinen Helm, und Alkohol war die häufigste Ursache bei Alleinunfällen. 

Bekomme ich eine Busse, wenn ich ohne Helm erwischt werde? 

Nein, da keine Helmpflicht besteht, gibt es dafür auch keine Busse. Bussen drohen bei E-Scootern aktuell für andere Verstösse, etwa das Fahren auf dem Trottoir oder zu zweit auf einem Fahrzeug. 

Quellen:  

Verkehrsregelnverordnung (VRV), Art. 3b – fedlex.admin.ch/eli/cc/1962/1364_1409_1420/de 

Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), Art. 18 – fedlex.admin.ch/eli/cc/1995/4425_4425_4425/de 

ASTRA, «Vorschriften über langsame E-Bikes, E-Trottinette, E-Roller...», Stand 1. Juli 2025 

BFU, Kurzanalyse «E-Trottinett: Viele fahren ohne Helm und alkoholisiert», 15. April 2025 

RF / Watson, Berichterstattung zur Debatte im Nationalrat und zur Prüfung durch den Bundesrat, März/April 2026 

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