Unfall mit dem E-Scooter: Was musst du jetzt tun?

Nach einem E-Scooter-Unfall musst du sofort anhalten, für die Sicherung der Unfallstelle sorgen und je nach Schaden die Polizei oder die geschädigte Person informieren. Diese Pflichten gelten für E-Scooter genauso wie fürs Velo, denn Art. 51 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) spricht ausdrücklich von «Motorfahrzeug oder Fahrrad» – E-Trottinette fallen als Leicht-Motorfahrrad darunter. 
Zwischen 2019 und 2023 verletzten sich laut BFU 400 E-Trottinett-Fahrende schwer, entsprechend häufig stellt sich die Frage nach dem richtigen Verhalten danach. In diesem Artikel bekommst du den Ablauf Schritt für Schritt. 

Was muss ich unmittelbar nach dem Unfall tun? 

Sofort anhalten und, soweit möglich, den Verkehr sichern – das gilt unabhängig davon, wie gering der Schaden erscheint (Art. 51 Abs. 1 SVG). Sind Personen verletzt, muss jede beteiligte Person für Hilfe sorgen; das gilt bereits bei kleinen Schürfungen oder Prellungen, nicht erst bei schweren Verletzungen. Auch unbeteiligte Dritte sind so weit wie zumutbar zur Hilfe verpflichtet – etwa durch das Rufen von Sanität oder Polizei. 

Wann muss ich die Polizei rufen? 

Bei Personenschaden immer, bei reinem Sachschaden nur dann, wenn du die geschädigte Person nicht direkt benachrichtigen kannst. Bei Personenschäden müssen die Beteiligten die Polizei benachrichtigen und bis zur Aufnahme des Sachverhalts vor Ort bleiben, ausser um selbst Hilfe zu holen (Art. 51 Abs. 2 SVG).
 Bei einem reinen Sachschaden – zum Beispiel ein beschädigtes parkiertes Velo – reicht es, der geschädigten Person sofort Namen und Adresse mitzuteilen (Art. 51 Abs. 3 SVG). Ein Zettel mit Kontaktdaten unter dem Scheibenwischer oder im Briefkasten genügt gemäss Bundesgericht ausdrücklich nicht – die Benachrichtigung muss zuverlässig ankommen, im Zweifel persönlich oder telefonisch. 
Ist die geschädigte Person nicht erreichbar, musst du unverzüglich die Polizei verständigen. 

Was droht, wenn ich diese Pflichten verletze? 

Wer sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt oder die Melde- und Hilfeleistungspflicht verletzt, wird nach Art. 92 SVG mit einer Busse bestraft. Kommt es dabei zu einer Verletzung oder Tötung und die Person entfernt sich trotzdem («Fahrerflucht»), drohen deutlich schärfere Sanktionen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. 
Auch das blosse Weiterfahren, ohne zu prüfen, ob ein Schaden entstanden ist, kann bereits strafbar sein – die Pflicht zum Anhalten entfällt nur, wenn zweifelsfrei feststeht, dass kein Fremdschaden verursacht wurde. 

Wer haftet nach einem E-Scooter-Unfall? 

Grundsätzlich haftet, wer den Unfall verschuldet hat – bei E-Scootern gelten dabei dieselben Vortritts- und Verkehrsregeln wie fürs Velo. Für die Kostenübernahme ist in erster Linie die Privathaftpflichtversicherung der schuldigen Person zuständig, sofern eine solche besteht und der E-Scooter den gesetzlichen Vorschriften entspricht. 
Fehlt eine Versicherung oder ist der Verursacher unbekannt (z. B. Fahrerflucht), kann bei Personenschäden der Nationale Garantiefonds einspringen, damit Geschädigte nicht auf ihren Kosten sitzen bleiben – dieser nimmt anschliessend aber vollen Regress auf die verursachende Person. 

War der Unfall auf ein technisch verändertes (frisiertes) Fahrzeug zurückzuführen, kann die Haftpflichtversicherung die Leistung verweigern und die verursachende Person persönlich haftbar machen. Mehr dazu im Artikel Frisierte E-Scooter: Wenn Tuning teuer wird

Ablauf nach einem E-Scooter-Unfall im Überblick 

Bei einem Sachschaden und anwesender geschädigter Person müssen Sie sofort anhalten sowie Name und Adresse angeben.

Ist die geschädigte Person nicht erreichbar, muss unverzüglich die Polizei verständigt werden.

Bei einem Personenschaden, auch wenn dieser nur leicht ist, müssen Sie Hilfe leisten, die Polizei benachrichtigen und vor Ort bleiben.

Fahrerflucht bei Personenschaden ist eine Straftat und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Häufige Fragen zum E-Scooter-Unfall 

Muss ich nach jedem kleinen E-Scooter-Unfall die Polizei rufen? 

Nicht zwingend. Bei reinem Sachschaden reicht es, die geschädigte Person direkt zu informieren. Die Polizei ist nur nötig, wenn das nicht möglich ist oder wenn Personen verletzt wurden. 

Was passiert, wenn ich nach dem Unfall einfach weiterfahre? 

Das kann als Verletzung der Verhaltenspflichten nach Art. 92 SVG mit einer Busse bestraft werden. Bei einem Personenschaden droht bei Flucht sogar Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. 

Wer zahlt, wenn der Unfallverursacher keine Versicherung hat? 

Bei Personenschäden kann der Nationale Garantiefonds für Geschädigte einspringen. Er nimmt anschliessend vollen Regress auf die verursachende Person – die Kosten bleiben also letztlich bei ihr. 

Quellen:  

Strassenverkehrsgesetz (SVG), Art. 51, 92 – fedlex.admin.ch/eli/cc/1959/679_705_685/de 

Verkehrsregelnverordnung (VRV), Art. 54–56 

BFU, Kurzanalyse «E-Trottinett: Viele fahren ohne Helm und alkoholisiert», 15. April 2025 

Advokatur Lemann, Walz & Partner, «Verkehrsunfall – Was muss ich tun?» 

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