Promillegrenze E-Scooter Schweiz: Alkohol am Lenker

Für E-Scooter gilt in der Schweiz dieselbe Promillegrenze wie für Velos und Autos: 0,5 Promille. Wer mit mehr Alkohol im Blut unterwegs ist, riskiert eine Busse – unabhängig davon, ob überhaupt ein Führerausweis nötig wäre. Rechtlich gestützt wird das auf Art. 91 Abs. 1 Bst. c des Strassenverkehrsgesetzes (SVG), der das Fahren in fahrunfähigem Zustand unter Strafe stellt. 

Der gesetzliche Bussenrahmen für solche Übertretungen reicht bis zu CHF 10'000 (Art. 106 StGB) – auch wenn in der Praxis meist deutlich weniger verhängt wird. In diesem Artikel erfährst du, welche Konsequenzen ab welchem Promillewert drohen und was für einen weit verbreiteten Irrtum du nicht glauben solltest. 

Welche Promillegrenze gilt für E-Scooter in der Schweiz? 

Die Promillegrenze für E-Scooter liegt in der Schweiz bei 0,5 Promille – exakt gleich wie beim Velo- und Autofahren. Ab diesem Wert nimmt die Rechtsprechung eine unwiderlegbare Fahrunfähigkeit an, unabhängig davon, wie sicher sich die Person selbst fühlt. Das gilt für alle E-Scooter-Fahrenden, ganz gleich ob mit oder ohne Führerausweis Kategorie M. 

Ein verbreiteter Irrtum ist die Annahme, für Jugendliche unter 21 gelte am E-Trottinett eine Nulltoleranz (0,0 Promille). Das trifft so nicht zu: Die strenge Nulltoleranz-Regel (Art. 2a VRV) der Schweiz betrifft primär das Lenken von höheren Motorfahrzeugkategorien (wie Autos oder Motorräder) durch Neulenker auf Probe, während sie für die Nutzung von E-Scootern im privaten Alltag in der Regel nicht greift. 

Was passiert bei 0,5 bis 0,79 Promille? 

In diesem Bereich drohen in der Regel eine Verwarnung oder eine Busse. Rechtlich handelt es sich um eine Übertretung nach Art. 91 Abs. 1 Bst. c SVG, für die der allgemeine Bussenrahmen von Übertretungen gilt: bis zu CHF 10'000 (Art. 106 StGB). Dieser Rahmen ist Bundesrecht und gilt schweizweit einheitlich. Innerhalb dieses Rahmens legt die zuständige kantonale Staatsanwaltschaft die konkrete Bussenhöhe fest, oft gestützt auf eigene interne Strafmassempfehlungen – deshalb kann die tatsächlich verhängte Busse von Kanton zu Kanton leicht variieren, auch wenn das zugrunde liegende Gesetz überall dasselbe ist. 

In der Praxis bewegen sich Ersttäter meist im Bereich von ein paar hundert Franken plus Verfahrenskosten. 

Was passiert ab 0,8 Promille oder mehr? 

Ab 0,8 Promille gilt das Fahren als grobfahrlässig, und die Behörde kann ein befristetes Fahrverbot für den E-Scooter aussprechen, häufig für rund einen Monat. Besitzt die betroffene Person zusätzlich einen Auto- oder Motorrad-Führerausweis, kann die Fahrt mit dem E-Scooter unter Alkoholeinfluss auch Zweifel an der grundsätzlichen Fahreignung wecken (Art. 15d SVG). Bei besonders hohen Werten – Gerichtsentscheide orientieren sich hier oft an rund 1,6 Promille – kann das Strassenverkehrsamt eine verkehrsmedizinische Abklärung anordnen, in deren Folge auch der Auto-Führerausweis entzogen werden kann (Art. 16d SVG), obwohl der Vorfall «nur» auf dem E-Scooter passiert ist. 
Zur Einordnung ein reales Beispiel aus der Praxis: 2023 wurden in Bülach zwei Velofahrer mit 1,3 respektive 1,8 Promille erwischt und zu je CHF 500 Busse plus rund CHF 1600 Verfahrenskosten verurteilt. Da für E-Scooter dieselben Alkoholregeln gelten wie fürs Velo, ist ein vergleichbares Vorgehen auch hier realistisch. 

Gilt die Promillegrenze auch, wenn ich keinen Führerausweis brauche? 

Ja, die 0,5-Promille-Grenze gilt unabhängig davon, ob für den E-Scooter überhaupt ein Führerausweis nötig ist. Wer älter als 16 ist, braucht zwar keinen Ausweis mehr, um einen E-Scooter zu fahren – trotzdem gelten dieselben Alkoholvorschriften wie für alle anderen Verkehrsteilnehmenden. Auch Drogenkonsum ist am E-Scooter komplett untersagt; hier gilt eine Nachweisgrenze statt eines Toleranzwerts. Mehr zu den Altersregeln liest du im Artikel Mindestalter für E-Scooter-Fahrer:innen
Wichtig zu wissen: Ein fehlender Helm in Kombination mit Alkohol am Lenker kann bei einem Unfall die Beurteilung als grobfahrlässig zusätzlich begünstigen, was wiederum Kürzungen bei Versicherungsleistungen zur Folge haben kann. Mehr dazu im Artikel Helmpflicht für E-Scooter in der Schweiz
Verursachst du unter Alkoholeinfluss einen Unfall, gelten zusätzlich die allgemeinen Melde- und Verhaltenspflichten. Mehr dazu im Artikel Unfall mit dem E-Scooter: Was musst du jetzt tun? 

Häufige Fragen zur Promillegrenze am E-Scooter 

Wie viel Promille darf ich am E-Scooter haben? 

Maximal 0,49 Promille. Ab 0,5 Promille gilt in der Schweiz eine unwiderlegbare Fahrunfähigkeit, und es drohen Bussen bis zu CHF 10'000 nach Art. 91 Abs. 1 Bst. c SVG in Verbindung mit Art. 106 StGB – in der Praxis meist deutlich weniger, aber der gesetzliche Rahmen reicht so weit. 

Gilt für junge E-Scooter-Fahrende eine strengere Promillegrenze? 

Nein. Die Nulltoleranz nach Art. 2a VRV gilt nur für Motorfahrzeuglenkende mit Führerausweis auf Probe und schliesst Fahrzeuge bis 45 km/h wie E-Scooter ausdrücklich aus. Für alle Altersgruppen gilt dieselbe 0,5-Promille-Grenze. 

Kann mir bei Alkohol am E-Scooter der Autoführerschein entzogen werden? 

Ja, das ist möglich, aber nicht automatisch. Bei hohen Promillewerten oder Wiederholungsfällen kann das Strassenverkehrsamt die grundsätzliche Fahreignung prüfen lassen (Art. 15d SVG) und im Extremfall auch den Führerausweis für Motorfahrzeuge entziehen (Art. 16d SVG). 

Ist Kiffen oder Kokain am E-Scooter erlaubt, solange ich nüchtern wirke? 

Strassenverkehrsgesetz (SVG), Art. 91, 15d, 16d, 19 – fedlex.admin.ch/eli/cc/1959/679_705_685/de 
Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB), Art. 106 (Bussen) – fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de 
Verkehrsregelnverordnung (VRV), Art. 2a – fedlex.admin.ch/eli/cc/1962/1364_1409_1420/de 
Pro Velo Schweiz, «Darf man betrunken Velo fahren?»; Beobachter, «Velofahren in der Schweiz», 4. April 2025 

Quellen:  

Verkehrsregelnverordnung (VRV), Art. 3b – fedlex.admin.ch/eli/cc/1962/1364_1409_1420/de 

Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), Art. 18 – fedlex.admin.ch/eli/cc/1995/4425_4425_4425/de 

ASTRA, «Vorschriften über langsame E-Bikes, E-Trottinette, E-Roller...», Stand 1. Juli 2025 

BFU, Kurzanalyse «E-Trottinett: Viele fahren ohne Helm und alkoholisiert», 15. April 2025 

RF / Watson, Berichterstattung zur Debatte im Nationalrat und zur Prüfung durch den Bundesrat, März/April 2026 

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