Für E-Scooter gilt in der Schweiz dieselbe Promillegrenze wie für Velos und Autos: 0,5 Promille. Wer mit mehr Alkohol im Blut unterwegs ist, riskiert eine Busse – unabhängig davon, ob überhaupt ein Führerausweis nötig wäre. Rechtlich gestützt wird das auf Art. 91 Abs. 1 Bst. c des Strassenverkehrsgesetzes (SVG), der das Fahren in fahrunfähigem Zustand unter Strafe stellt.
Der gesetzliche Bussenrahmen für solche Übertretungen reicht bis zu CHF 10'000 (Art. 106 StGB) – auch wenn in der Praxis meist deutlich weniger verhängt wird. In diesem Artikel erfährst du, welche Konsequenzen ab welchem Promillewert drohen und was für einen weit verbreiteten Irrtum du nicht glauben solltest.
Welche Promillegrenze gilt für E-Scooter in der Schweiz?
Die Promillegrenze für E-Scooter liegt in der Schweiz bei 0,5 Promille – exakt gleich wie beim Velo- und Autofahren. Ab diesem Wert nimmt die Rechtsprechung eine unwiderlegbare Fahrunfähigkeit an, unabhängig davon, wie sicher sich die Person selbst fühlt. Das gilt für alle E-Scooter-Fahrenden, ganz gleich ob mit oder ohne Führerausweis Kategorie M.
Ein verbreiteter Irrtum ist die Annahme, für Jugendliche unter 21 gelte am E-Trottinett eine Nulltoleranz (0,0 Promille). Das trifft so nicht zu: Die strenge Nulltoleranz-Regel (Art. 2a VRV) der Schweiz betrifft primär das Lenken von höheren Motorfahrzeugkategorien (wie Autos oder Motorräder) durch Neulenker auf Probe, während sie für die Nutzung von E-Scootern im privaten Alltag in der Regel nicht greift.
Was passiert bei 0,5 bis 0,79 Promille?
In der Praxis bewegen sich Ersttäter meist im Bereich von ein paar hundert Franken plus Verfahrenskosten.
Was passiert ab 0,8 Promille oder mehr?
Gilt die Promillegrenze auch, wenn ich keinen Führerausweis brauche?
Häufige Fragen zur Promillegrenze am E-Scooter
Wie viel Promille darf ich am E-Scooter haben?
Gilt für junge E-Scooter-Fahrende eine strengere Promillegrenze?
Kann mir bei Alkohol am E-Scooter der Autoführerschein entzogen werden?
Ist Kiffen oder Kokain am E-Scooter erlaubt, solange ich nüchtern wirke?
Quellen:
Verkehrsregelnverordnung (VRV), Art. 3b – fedlex.admin.ch/eli/cc/1962/1364_1409_1420/de
Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), Art. 18 – fedlex.admin.ch/eli/cc/1995/4425_4425_4425/de
ASTRA, «Vorschriften über langsame E-Bikes, E-Trottinette, E-Roller...», Stand 1. Juli 2025
BFU, Kurzanalyse «E-Trottinett: Viele fahren ohne Helm und alkoholisiert», 15. April 2025
RF / Watson, Berichterstattung zur Debatte im Nationalrat und zur Prüfung durch den Bundesrat, März/April 2026






