Mindestalter für E-Scooter-Fahrer:innen in der Schwiez

Das Mindestalter für E-Scooter in der Schweiz liegt bei 14 Jahren, wobei zwischen 14 und 16 Jahren ein Führerausweis der Kategorie M erforderlich ist. Ab 16 Jahren darf jede Person ohne Ausweis fahren. Kinder unter 14 Jahren dürfen einen E-Scooter grundsätzlich nicht im öffentlichen Verkehr nutzen. Rechtliche Grundlage sind Art. 5 Abs. 2 Bst. d und Art. 6 Abs. 1 Bst. f der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV). 

Ab welchem Alter darf ich einen E-Scooter fahren? 

Ab 14 Jahren darfst du einen E-Scooter fahren, wenn du den Führerausweis der Kategorie M besitzt. Diesen erhältst du nach einer obligatorischen Mofa-Grundausbildung mit theoretischer Prüfung. Ab 16 Jahren fällt diese Pflicht weg: Dann darfst du ohne jeglichen Führerausweis fahren. 
Eine Übersicht: 
Unter 14 Jahren
dürfen E-Scooter im öffentlichen Verkehr nicht gefahren werden.
Zwischen 14 und 16 Jahren ist ein Führerausweis der Kategorie M erforderlich.
Ab 16 Jahren ist kein Führerausweis mehr nötig.

Gibt es Ausnahmen vom Mindestalter? 

Ja, in Einzelfällen kann der Kategorie-M-Ausweis bereits vor dem 14. Geburtstag erteilt werden. Das betrifft laut Art. 6 Abs. 4 VZV Situationen, in denen die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels unzumutbar ist, oder Personen mit Behinderung, die auf das Fahrzeug angewiesen und zu einer sicheren Führung fähig sind. Diese Ausnahme muss von der zuständigen kantonalen Behörde bewilligt werden und ist kein automatischer Anspruch. 

Was passiert, wenn ein Kind ohne gültigen Ausweis fährt? 

Fehlt der erforderliche Ausweis, drohen eine Busse sowie eine Anzeige wegen Fahrens ohne die vorgeschriebene Berechtigung. Praxisbeispiele aus Bussenkatalogen zeigen, dass Verstösse rund um fehlende Ausweise oder das Trottoirfahren ohne M-Ausweis zwischen CHF 40 und CHF 80 kosten können, wobei die konkrete Höhe je nach Kanton und Einzelfall variiert. Zusätzlich haften bei Kindern unter 14 Jahren, die dennoch am Verkehr teilnehmen, in der Regel die Erziehungsberechtigten für entstandene Schäden, da für den Vorfall in vielen Fällen kein Versicherungsschutz besteht. 

Wenn du zusätzlich wissen willst, wo Kinder und Jugendliche überhaupt fahren dürfen, findest du die Details im Artikel Erlaubte Fahrbereiche für E-Scooter in der Schweiz

Dürfen Erwachsene Kinder auf dem E-Scooter mitnehmen? 

Nein, auf einem klassischen, einplätzigen E-Scooter ist die Mitnahme einer zweiten Person – auch eines Kindes – grundsätzlich nicht erlaubt, weil praktisch alle Modelle nur für eine Person konzipiert sind. Wer trotzdem zu zweit fährt, riskiert eine Busse von rund CHF 20. Ausserdem dürfen Lenkende unter 16 Jahren generell niemanden mitführen, auch keine Kinder – diese Regel gilt zusätzlich zur Einzelplatz-Beschränkung. 

Bei Miet-E-Scootern setzen manche Anbieter in ihren Nutzungsbedingungen ein höheres Mindestalter fest als gesetzlich vorgeschrieben – mehr dazu im Artikel Miet-E-Scooter: Rechte, Pflichten und Haftung

Häufige Fragen zum Mindestalter am E-Scooter 

Wie alt muss ich mindestens sein, um E-Scooter zu fahren? 

Mindestens 14 Jahre, mit einem Führerausweis der Kategorie M. Ab 16 Jahren ist kein Ausweis mehr nötig. Kinder unter 14 dürfen im öffentlichen Verkehr grundsätzlich nicht fahren. 

Was ist der Kategorie-M-Ausweis? 

Der Führerausweis Kategorie M berechtigt zum Fahren von Motorfahrrädern und Leicht-Motorfahrrädern wie E-Trottinetts. Er wird ab 14 Jahren nach einer obligatorischen Grundausbildung mit Theorieprüfung erteilt. 

Darf mein 10-jähriges Kind mit einem E-Scooter fahren? 

Nein, nicht im öffentlichen Verkehr. Ausnahmen sind nur mit kantonaler Sonderbewilligung möglich, etwa bei fehlenden Alternativen oder bei Behinderung. Auf privatem Grundstück ist das Fahren unabhängig vom Alter erlaubt. 

Wie viele E-Trottinett-Unfälle passieren in der Schweiz? 

Zwischen 2019 und 2023 verletzten sich laut BFU 400 E-Trottinett-Fahrende schwer, 7 Personen starben. In 9 von 10 dieser Fälle trug die schwerverletzte Person keinen Helm, und Alkohol war die häufigste Ursache bei Alleinunfällen. 

Quellen:  

Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV), Art. 5, 6 – fedlex.admin.ch/eli/cc/1976/2423_2423_2423/de 

ASTRA, «Vorschriften über langsame E-Bikes, E-Trottinette, E-Roller...», Stand 1. Juli 2025 

Galaxus, «E-Trottis und E-Scooter: Was legal ist – und was verboten», 2024/2025

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