Miet-E-Scooter – Rechte, Pflichten und Haftung

Für Miet-E-Scooter von Anbietern wie Voi, Lime, Bird oder Tier gelten dieselben Verkehrsregeln wie für einen eigenen E-Scooter – zusätzlich kommen aber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Anbieters zur Anwendung. Diese regeln unter anderem Mindestalter, Versicherungsschutz während der Fahrt und Haftung bei Schäden. 
In Schweizer Städten wie Zürich, Basel, Bern oder Winterthur sind Miet-E-Scooter mittlerweile fester Bestandteil des Stadtbilds – teils reguliert durch städtische Auflagen zu Höchstzahlen und Parkzonen. In diesem Artikel erfährst du, was beim Mieten rechtlich zu beachten ist. 

Gelten für Miet-E-Scooter dieselben Regeln wie für eigene? 

Ja, verkehrsrechtlich macht es keinen Unterschied, ob der E-Scooter dir gehört oder gemietet ist. Es gelten dieselben Vorgaben zu Fahrbereichen, Mindestalter und Verkehrsregeln wie beim eigenen Fahrzeug. Für die technische Verkehrstauglichkeit (funktionierende Bremsen, Licht) ist grundsätzlich der Verleiher verantwortlich; stellst du als Nutzerin oder Nutzer aber einen offensichtlichen Mangel fest – etwa ein kaputtes Licht – und fährst trotzdem bei Dunkelheit weiter, kann dennoch dir eine Busse drohen. Mehr zu den technischen Vorgaben im Artikel Technische Vorschriften für E-Scooter in der Schweiz
Beim Mindestalter gehen manche Anbieter über die gesetzliche Vorgabe hinaus: Das ASTRA setzt das gesetzliche Mindestalter bei 14 Jahren (mit Führerausweis Kat. M) fest, einzelne Verleihfirmen verlangen in ihren AGB aber ein Mindestalter von 18 Jahren für die Registrierung. In der Praxis ist das kaum kontrollierbar, gilt aber vertraglich zwischen dir und dem Anbieter. 

Bin ich während der Miete automatisch versichert? 

Die meisten grossen Anbieter schliessen für die Dauer der Fahrt eine Haftpflichtversicherung ab, die Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten abdeckt. Der Versicherungsschutz ist dabei auf die effektive Nutzungsdauer beschränkt und endet mit Abschluss der Fahrt in der App. Für eigene Verletzungen bist du über deine reguläre Unfallversicherung (UVG über den Arbeitgeber oder privat über die Krankenkasse) geschützt, nicht über die Versicherung des Verleihers. 
Es lohnt sich, vor der ersten Nutzung einen Blick in die AGB des jeweiligen Anbieters zu werfen, da sich Deckungsumfang und Selbstbehalte unterscheiden können. 

Wer haftet, wenn ein falsch abgestellter Miet-Scooter einen Schaden verursacht? 

Grundsätzlich haftet, wer den Scooter zuletzt verkehrswidrig abgestellt hat – nicht automatisch der Verleiher. Verleihfirmen können über GPS-Daten in der Regel nachvollziehen, wer ein Fahrzeug zuletzt genutzt hat. Wird ein ordentlich geparkter Scooter von Dritten umgestossen oder mutwillig versetzt (Vandalismus), gilt das als Sachbeschädigung durch diese Person, nicht als Haftungsfall der ursprünglichen Nutzerin. Mehrere Anbieter verfolgen bei gemeldetem Vandalismus eine Null-Toleranz-Politik und schalten bei Bedarf die Polizei ein. 

Für dich als Nutzerin oder Nutzer heisst das: Parkiere den Miet-Scooter so, dass er weder FussgängerInnen noch den Verkehr behindert – Fotos beim Abstellen können im Streitfall als Nachweis dienen, dass du korrekt geparkt hast. 

Was gilt für die Parkregeln in Schweizer Städten? 

Städte wie Zürich, Basel oder Bern haben eigene Regulierungen für Miet-E-Scooter erlassen, die über die allgemeinen Verkehrsregeln hinausgehen. Zürich hat etwa die Maximalzahl an Fahrzeugen pro Anbieter limitiert, Bern hat gewisse Zonen zu scooterfreien Gebieten erklärt, und mehrere Städte verlangen definierte Abstellflächen statt freiem Abstellen überall im Strassenraum. 

Diese städtischen Vorgaben betreffen primär die Anbieter, wirken sich aber auch auf dich als Nutzerin oder Nutzer aus – etwa wenn eine App das Abstellen ausserhalb definierter Zonen technisch verhindert oder mit einer Zusatzgebühr belegt. 

Häufige Fragen zu Miet-E-Scootern 

Muss ich beim Miet-E-Scooter einen Helm tragen? 

Nein, es gilt dieselbe Rechtslage wie beim eigenen E-Scooter: keine gesetzliche Pflicht, aber ausdrücklich empfohlen. 

Wer zahlt, wenn ich mit dem Miet-Scooter einen Unfall verursache? 

In der Regel greift die Haftpflichtversicherung des Anbieters für Schäden an Dritten während der Fahrt. Für eigene Verletzungen bist du über deine reguläre Unfallversicherung abgesichert. 

Darf ich den Miet-Scooter überall abstellen? 

Nein, viele Städte schreiben definierte Abstellflächen vor. Ausserhalb dieser Zonen kann das Abstellen mit einer Zusatzgebühr belegt sein oder technisch verhindert werden. 

Quellen:  

pctipp.ch, «E-Trottis: Das ist in der Schweiz erlaubt» 

TCS, «Miet-E-Trottinettes – nützlich oder gefährlich?» 

Comparis, «E-Scooter-Versicherung: Wer zahlt bei Unfall oder Diebstahl?» 

Swissfamily, «E-Scooter: Kaufen oder mieten?» 

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