Wo darf ich mit dem E-Scooter in der Schweiz fahren?
Darf ich mit dem E-Scooter auf dem Trottoir fahren?
Muss ich den Veloweg oder Velostreifen benutzen?
Darf ich mit dem E-Scooter in Fussgängerzonen fahren?
Für die technische Ausstattung, die du für die Fahrt auf Strasse und Veloweg brauchst – etwa Licht und Bremsen – findest du alle Details im Artikel Technische Vorschriften für E-Scooter in der Schweiz.
Falls du deinen E-Scooter unterwegs mit Tram, Bus oder Zug kombinieren willst, findest du die Mitnahmeregeln im Artikel [E-Scooter im ÖV – Mitnahme in Tram, Bus und Zug].
Welche Bussen drohen bei falscher Nutzung der Verkehrsflächen?
Bei falscher Flächennutzung bewegen sich die Ordnungsbussen meist zwischen CHF 30 und CHF 40 – das sind bundesrechtlich fixierte Beträge aus der Ordnungsbussenverordnung (OBV), die schweizweit gleich gelten, unabhängig vom Kanton. Wird der Verstoss aber nicht im vereinfachten Ordnungsbussenverfahren erledigt – etwa bei Wiederholung, bei einer Gefährdung anderer oder wenn zusätzlich ein Unfall passiert –, kommt das ordentliche Strafverfahren zur Anwendung.
Für das Fahren auf dem Trottoir beträgt die Busse CHF 40.
Häufige Fragen zu den Fahrbereichen von E-Scootern
Wo darf ich mit dem E-Scooter überhaupt fahren?
Was kostet Trottoirfahren mit dem E-Scooter?
Muss ich einen vorhandenen Veloweg benutzen oder darf ich auf der Strasse bleiben?
Darf ich mit dem E-Scooter durch die Fussgängerzone fahren?
Quellen:
Verkehrsregelnverordnung (VRV), Art. 42 – fedlex.admin.ch/eli/cc/1962/1364_1409_1420/de
Strassenverkehrsgesetz (SVG), Art. 46; Signalisationsverordnung (SSV), Art. 64
Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB), Art. 106 (Bussen)
BFU, «Wo darf ich mit elektrischen Fahrzeugen fahren?»; Beobachter, «Velofahren in der Schweiz», 4. April 2025






