E-Scooter Fahrbereiche Schweiz: Trottoir, Velowege, Strasse

Wo darf ich mit dem E-Scooter in der Schweiz fahren? 

Mit dem E-Scooter darfst du in der Schweiz auf der Strasse und auf Velowegen fahren, nicht aber auf dem Trottoir. Rechtlich werden E-Scooter den Velos gleichgestellt (Art. 42 Abs. 4 VRV), weshalb dieselben Regeln zur Flächennutzung gelten. 
Ist ein Veloweg oder Velostreifen vorhanden, musst du ihn zwingend benutzen (Art. 46 Abs. 1 SVG) – freie Wahl zwischen Strasse und Veloweg gibt es nicht. In diesem Artikel erfährst du, wo genau du fahren darfst, wo nicht, und mit welchen Bussen du bei Verstössen rechnen musst. 

Darf ich mit dem E-Scooter auf dem Trottoir fahren? 

Nein, das Fahren auf dem Trottoir ist mit dem E-Scooter grundsätzlich verboten, genau wie beim Velo. Wer trotzdem erwischt wird, muss mit einer Busse von CHF 40 rechnen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn eine Zusatztafel «Radfahrer gestattet» angebracht ist (Art. 64 Abs. 6 SSV) – dann darfst du im Schritttempo fahren, das in der Praxis mit rund 5 bis 6 km/h gleichgesetzt wird, weil in der Schweiz kein exakter rechtlicher Wert dafür festgelegt ist. 
Parkieren auf dem Trottoir ist unter einer Bedingung erlaubt: Es müssen mindestens 1,5 Meter Platz für den Fussverkehr frei bleiben. Mitten auf dem Trottoir abstellen ist untersagt. 
Für Miet-E-Scooter gelten in einigen Schweizer Städten zusätzliche Parkvorschriften – mehr dazu im Artikel Miet-E-Scooter: Rechte, Pflichten und Haftung

Muss ich den Veloweg oder Velostreifen benutzen? 

Ja, wenn ein Veloweg oder Velostreifen vorhanden und signalisiert ist, besteht eine Benützungspflicht (Art. 46 Abs. 1 SVG). Wer stattdessen auf der Strasse fährt, obwohl ein Veloweg vorhanden wäre, riskiert eine Busse von CHF 30. Ist kein Veloweg vorhanden, fährst du regulär auf der Strasse, wo dieselben Verkehrsregeln wie für Velos gelten – inklusive Rechtsvortritt, Lichtsignalen und Verkehrszeichen. 

Darf ich mit dem E-Scooter in Fussgängerzonen fahren? 

Nur wenn die Fussgängerzone durch eine Zusatztafel «Radfahrer» explizit für den Veloverkehr geöffnet ist. Fehlt diese Signalisation, ist die Durchfahrt tabu – auch im Schritttempo. In der Praxis kommt es hier häufig zu Verstössen, weil viele Fahrende die genaue Bedeutung der Signalisation nicht kennen. 

Für die technische Ausstattung, die du für die Fahrt auf Strasse und Veloweg brauchst – etwa Licht und Bremsen – findest du alle Details im Artikel Technische Vorschriften für E-Scooter in der Schweiz

Falls du deinen E-Scooter unterwegs mit Tram, Bus oder Zug kombinieren willst, findest du die Mitnahmeregeln im Artikel [E-Scooter im ÖV – Mitnahme in Tram, Bus und Zug]. 

Welche Bussen drohen bei falscher Nutzung der Verkehrsflächen? 

Bei falscher Flächennutzung bewegen sich die Ordnungsbussen meist zwischen CHF 30 und CHF 40 – das sind bundesrechtlich fixierte Beträge aus der Ordnungsbussenverordnung (OBV), die schweizweit gleich gelten, unabhängig vom Kanton. Wird der Verstoss aber nicht im vereinfachten Ordnungsbussenverfahren erledigt – etwa bei Wiederholung, bei einer Gefährdung anderer oder wenn zusätzlich ein Unfall passiert –, kommt das ordentliche Strafverfahren zur Anwendung. 

Dort gilt zwar ebenfalls der bundesrechtliche Bussenrahmen für Übertretungen von bis zu CHF 10'000 (Art. 106 StGB), die konkrete Höhe im Einzelfall legt aber die zuständige kantonale Staatsanwaltschaft fest, teils gestützt auf eigene Strafmassempfehlungen. 
Eine Übersicht: 
Für das Fahren auf dem Trottoir beträgt die Busse CHF 40.
Wer statt eines vorhandenen Velowegs die Strasse benutzt, muss mit einer Busse von CHF 30 rechnen.
Das Fahren entgegen einem Fahrverbot ohne entsprechende Zusatztafel wird ebenfalls mit CHF 30 gebüsst.
Wer zu zweit auf einem E-Scooter mit nur einem Sitzplatz fährt, riskiert eine Busse von CHF 20.

Häufige Fragen zu den Fahrbereichen von E-Scootern 

Wo darf ich mit dem E-Scooter überhaupt fahren? 

Auf der Strasse und auf Velowegen oder Velostreifen, sofern vorhanden. Das Trottoir ist tabu, ausser eine Zusatztafel erlaubt explizit Radfahrende. 

Was kostet Trottoirfahren mit dem E-Scooter? 

Im Ordnungsbussenverfahren fix CHF 40. Kommt es zu einer Verzeigung, etwa nach einer Gefährdung oder einem Unfall, gilt statt des fixen Betrags der allgemeine Bussenrahmen bis zu CHF 10'000 zuzüglich Verfahrenskosten. 

Muss ich einen vorhandenen Veloweg benutzen oder darf ich auf der Strasse bleiben? 

Ist ein Veloweg signalisiert, musst du ihn benutzen. Auf der Strasse zu bleiben, obwohl ein Veloweg vorhanden ist, kann mit CHF 30 gebüsst werden. 

Darf ich mit dem E-Scooter durch die Fussgängerzone fahren? 

Nur mit der Zusatztafel «Radfahrer gestattet» und dann nur im Schritttempo. Ohne diese Signalisation ist die Durchfahrt verboten. 

Quellen:  

Verkehrsregelnverordnung (VRV), Art. 42 – fedlex.admin.ch/eli/cc/1962/1364_1409_1420/de 

Strassenverkehrsgesetz (SVG), Art. 46; Signalisationsverordnung (SSV), Art. 64 

Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB), Art. 106 (Bussen) 

BFU, «Wo darf ich mit elektrischen Fahrzeugen fahren?»; Beobachter, «Velofahren in der Schweiz», 4. April 2025 

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